Offener Brief: Nein zur Chatkontrolle 1.0!

Wir wenden uns heute gemeinsam mit weiteren Teilen der europäischen Zivilgesellschaft mit einem offenen Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEPs) und appellieren an sie, die Massenüberwachung durch die ePrivacy-Ausnahmeregelung („Chatkontrolle 1.0“) zu stoppen. Das Original auf Englisch ist auf der Website von EDRi abrufbar. Die nachfolgende Übersetzung des Briefs stammt aus dem Bündnis ChatkontrolleSTOPPEN!

Wir sagen Nein zur massenhaften Überwachung unserer Nachrichten durch Big Tech

Das Europäische Parlament entscheidet derzeit über seine Position zur vorgeschlagenen zweiten Verlängerung der „vorübergehenden“ vorläufigen ePrivacy-Ausnahmeregelung 2025/0429(COD). Die Trilog-Gespräche werden voraussichtlich im Frühjahr 2026 beginnen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das Parlament jetzt handelt, um die massenhafte Überwachung unserer privaten Nachrichten auszuschließen.

Das umstrittene Gesetz wurde bereits bei seiner ersten Verlängerung durch die Kommission von vielen im Parlament scharf kritisiert, was zu einer Stellungnahme des Parlaments führte, in der es hieß, dass die Ausnahmeregelung nach der ersten Verlängerung dauerhaft außer Kraft“ treten solle. Die Ausnahmeregelung wird manchmal als „Chatkontrolle 1.0“ bezeichnet, da sie das im Primär- und Sekundärrecht der EU verankerte Grundrecht auf Privatsphäre außer Kraft setzt. Dieses Recht soll uns alle vor willkürlicher oder ungerichteter Überwachung unseres digitalen und physischen Privatlebens schützen.

Die vorgeschlagene Verlängerung dieses Gesetzes würde es großen Technologieunternehmen ermöglichen, weiterhin Milliarden von privaten Nachrichten (Chats), E-Mails und Social-Media-Beiträgen von Menschen in der gesamten EU zu scannen und sie an ein US-Zentrum zu melden, wenn sie den Verdacht haben, dass missbräuchliches Material geteilt wird. Das US-Zentrum leitet das Material dann an Strafverfolgungsbehörden in den USA und der EU weiter.

Wie der Europäische Datenschutzbeauftragte betont, fehlt dem Gesetz eine angemessene Rechtsgrundlage – Regierungen wie die deutsche weisen lokale Unternehmen darauf hin, dass es für sie daher illegal wäre, solche Scans durchzuführen (S. 14). Außerdem enthält es nur sehr wenige Schutzvorkehrungen, obwohl es das Recht auf Privatsphäre von Millionen von Menschen erheblich einschränkt. Die bestehenden Schutzvorkehrungen werden nicht eingehalten: Die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission haben ihre Berichte verspätet und Daten unvollständig vorgelegt.

Der jüngste Umsetzungsbericht der Kommission zeigt ein besorgniserregendes Fehlen an Verhältnismäßigkeit: Nur 0,000002735 % der gescannten Inhalte in den bereitgestellten Daten stellen tatsächlich illegales Material dar, und noch weniger davon stammen aus der EU.1 Er zeigt auch eine sehr hohe Fehlerquote, selbst vermeintlich modernste Scan-Technologien weisen eine Fehlerrate von 13 bis 20 % auf. (S. 10). Angesichts der Menge an gescannten Inhalten ist dies eine enorme und inakzeptable Fehlerquote.

Die Bekämpfung der Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch ist von entscheidender Bedeutung, doch muss dabei die Privatsphäre, die freie Meinungsäußerung und die Unschuldsvermutung gewahrt bleiben. Die Strafverfolgungsbehörden sollten ihre demokratisch vereinbarten Befugnisse in vollem Umfang nutzen, um die Täter dieses schrecklichen Verbrechens zu verfolgen und zu verurteilen.

Das darf aber nicht dazu führen, dass die private Kommunikation unschuldiger Menschen überwacht und an eine der US-Regierung angegliederte Behörde gemeldet wird. Denn das kann schwerwiegende Folgen für zu Unrecht beschuldigte Personen haben, die Meinungsfreiheit einschränken, enorme Missbrauchsmöglichkeiten schaffen (z. B. die Verwendung der überwachten Informationen für gezielte Werbung) und die berufliche Schweigepflicht von Rechtsanwälten, Ärzten und Therapeuten verletzen.

Dies spiegelt sich auch in der Position des Europäischen Parlaments wieder, im beschlossenen Bericht von MdEP Javier Zarzalejos von 2023 über die Verordnung zur Festlegung von Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, die im Gegensatz zur vorübergehenden Ausnahmeregelung das Potenzial hat, einen wirklich verhältnismäßigen und rechtlich fundierten langfristigen Ansatz für die Bekämpfung des Übels von Kindesmissbrauchsdarstellungen im Internet zu schaffen.

Wir fordern die Mitglieder des Europäischen Parlaments nachdrücklich auf, jede Verlängerung der vorläufigen ePrivacy-Ausnahmeregelung abzulehnen, sofern diese nicht ausdrücklich eine Massenüberwachung ausschließt (d. h. kein wahlloses oder nicht zielgerichtetes Scannen), einen hohen Genauigkeitsstandard vorschreibt (d. h. kein Scannen nach „neuem” oder „unbekanntem” Material) und klar auf maximal ein Jahr befristet ist.

Unterzeichnet

[ganze Liste der Unterschriften siehe auf der Website von EDRi]

1 Laut Seiten 4-5 des Umsetzungsberichts von 2025 (COM(2025) 740 final) wurden beispielsweise beim von Microsoft im Jahr 2023 durchgeführten Durchleuchten von 11,7 Milliarden Dateien weltweit 32.000 CSAM-Dateien gefunden. Somit waren weltweit nur 0,000002735 % CSAM, und noch weniger CSAM stammte aus der EU – nur 0,00000077 %.