
Aufruf: ePrivacy-Lücke schließen
Der rechtliche Schutz von Privatsphäre in der Online-Kommunikation hat mit der ePrivacy-Ausnahmeregelung ein Schlupfloch, welches Unternehmen freiwillig das Scannen privater Kommunikation erlaubt. Ein neuer Bericht belegt, dass US-Unternehmen das in riesigem Ausmaß für die „Chatkontrolle 1.0“ nutzen. Anstatt dieses Schlupfloch zu schließen will die EU-Kommission die entsprechende Regelung jetzt um zwei Jahre verlängern. Das EU-Parlament kann das aber noch verhindern. In diesem Blogpost erklären wir, wie du jetzt Europaabgeordnete kontaktieren kannst.
Alle wichtigen Informationen im Überblick
Ablauf:
An der Gesetzgebung sind drei Institutionen beteiligt: Europäische Kommission, Rat der EU (Regierungen der Mitgliedsstaaten) und das EU-Parlament. Die EU-Kommission hat den Vorschlag COM(2025)797 am 19.12.2025 veröffentlicht. Die Regierungen im Rat der EU möchten dem zustimmen. Jetzt berät das Europäische Parlament. Die bisherige Regelung läuft im April aus, weswegen im Februar Beratungen im Eiltempo zu erwarten sind.
Zuständigkeiten:
Im Europäischen Parlament ist der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) zuständig. Das parlamentarische Verfahren wird von der Berichterstatterin Birgit Sippel (S&D) koordiniert, welche sich in der Vergangenheit sehr kritisch zur Chatkontrolle 1.0 geäußert hat. Wir sehen hier also eine gute Chance, die Verlängerung zu verhindern. Im ersten Schritt werden die Berichterstatterin und die zuständigen „Schattenberichterstatter*innen” der anderen Fraktionen das weitere Vorgehen vereinbaren. Erst später werden alle Abgeordneten im Ausschuss darüber abstimmen. Der folgenden Tabelle könnt ihr die zuständigen Abgeordneten der jeweiligen Fraktionen entnehmen:
| Gruppe | Name | Land | |
|---|---|---|---|
| EVP | Javier Zarzalejos | javier.zarzalejos@europarl.europa.eu | Spanien |
| S&D | Birgit Sippel | birgit.sippel@europarl.europa.eu | Deutschland |
| PfE | António Tanger Corrêa | antonio.tangercorrea@europarl.europa.eu | Portugal |
| EKR | Jadwiga Wiśniewska | jadwiga.wisniewska@europarl.europa.eu | Polen |
| Renew | Irena Joveva | irena.joveva@europarl.europa.eu | Slowenien |
| Grüne/EFA | Markéta Gregorová | marketa.gregorova@europarl.europa.eu | Tschechien |
| Die Linke | Isabel Serra Sánchez | isabel.serrasanchez@europarl.europa.eu | Spanien |
| ESN | – | – | – |
Wer ist jetzt relevant
Erst die zuständigen (Schatten-)Berichterstatter*innen der Fraktionen (siehe Tabelle). Später alle Abgeordneten des LIBE-Ausschuss. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die restlichen Abgeordneten des Parlaments nicht beteiligt. Kontaktaufnahmen zu Abgeordneten sollten sich also im Moment auf die Mitglieder im LIBE-Ausschuss konzentrieren.
Was ist jetzt die wichtigste Botschaft
US-Unternehmen nutzen die ePrivacy-Ausnahmeregelung um massenhaft private Kommunikation zu scannen. Bitte verhindern Sie eine Verlängerung der anlasslosen Massenüberwachung, wie sie die EU-Kommission in COM(2025)797 vorgeschlagen hat.
Wichtige Tipps
- Beschreibt euer Anliegen höflich, sonst hört niemand zu.
- Euer Anliegen in eigenen Worten zu schreiben ist besser, als Text zu kopieren. Aber Text zu kopieren ist besser, als gar nicht zu schreiben.
- Motiviere auch deine Bekannten mitzumachen und teile den Blogartikel auf den Kanälen, wo du aktiv bist. Je mehr Menschen mitmachen, desto größer sind unsere Chancen.
- Nicht alle Abgeordneten sprechen deutsch. Der Übersicht der Abgeordneten im LIBE-Ausschuss kannst du entnehmen, in welchem Land sie gewählt wurden. Du kannst auch das Tool TTTP.eu nutzen um dir selbst dynamisch eine Liste zu erstellen, z.B. nach Zugehörigkeit zu Ausschüssen, Ländern oder politischen Gruppen.
Neben der oben beschriebenen wichtigsten Botschaft, kann es auch helfen, folgende Punkte zu betonen:
- Das Scannen privater Kommunikation ist ein massiver Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre. Das gilt auch, wenn Unternehmen eine Chatkontrolle auf freiwilliger Basis machen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte hat bereits zwei Mal davor gewarnt, dass diese ePrivacy-Ausnahmeregelung unverhältnismäßig in das Recht auf Privatsphäre eingreift, nämlich in Stellungnahme 7/2020 und Stellungnahme 8/2024.
- Kinderschutz ist ein wichtiges Ziel, wird aber mit diesem Gesetz nicht erreicht. Die EU-Kommission hat am 27. November 2025 einen Bericht zu ePrivacy-Ausnahmeregelung vorgelegt (COM(2025) 740 final). Der Bericht belegt das massenhafte Scannen privater Kommunikation, kann aber nach eigener Aussage keinen belastbaren Zusammenhang zu tatsächlichen Verurteilungen von Straftätern zeigen. Die EU-Kommission räumt in dem Bericht selbst ein, dass sie auch nach mehreren Jahren keine Nachweise für die Verhältnismäßigkeit der Massenüberwachung hat. Darum wäre es ein unverhältnismäßig, diese anlasslose Massenüberwachung so zu verlängern.
- Die ePrivacy-Ausnahmeregelung sollte nur für einen kurzen Zeitraum gelten um Verhandlungen zu ermöglichen. Stattdessen gilt sie jetzt jetzt schon seit mehreren Jahren und wird von US-Unternehmen genutzt um massenhaft private Kommunikation zu scannen. Die Regelung jetzt noch mal um zwei Jahre zu verlängern würde aus einer Ausnahmeregelung einen ständigen Ausnahmezustand machen. Sowohl die Europäische Kommission, als auch Abgeordnete haben in der Vergangenheit erklärt, dass die Regelung nicht noch einmal verlängert wird. Die Europäische Kommission selbst hat am 3. Mai 2023 erklärt, dass eine Verlängerung der Ausnahmeregelung im Blick auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit sorgfältig geprüft werden müsste. Das ist hier aber nicht der Fall.
- Diese Ausnahmeregelung, so wie von der EU-Kommission vorgeschlagen, zu verlängern würde der Position des Europäischen Parlaments widersprechen. Am 14. November 2023 hat das Europäische Parlament im Kontext der „Chatkontrolle 2.0“ eine Absage an das anlasslose und massenhafte Scannen privater Kommunikation beschlossen. Diese Position wurde im Ausschuss fraktionsübergreifend beschlossen. Bitte halten Sie Wort und beenden Sie jetzt das massenhafte Scannen privater Kommunikation.


