FAQ

Häufige Fragen zur Chatkontrolle

Instant Messenger wie Signal, Telegram und WhatsApp, also Programme die auf Smartphones als Standard-Programme zum Kommunizieren im privaten wie beruflichen Rahmen genutzt werden, sollen nach dem neuen Gesetzesentwurf auf bestimmte Inhalte durchleuchtet werden können. Neu hier ist der technische Ansatz, dass die Inhalte auf dem eigenen Gerät analysiert und gegebenfalls gemeldet werden sollen, was einer Aushebelung der Ende zu Ende Verschlüsselung, die viele Messenger heute anbieten, gleichkäme. Gescannt werden sollen in ersten Linie alle Photos und Bilder, um die Verbreitung von Missbrauchsmaterial von Jugendlichen und Kindern einzuschränken und verfolgen zu können. Im Gespräch ist aber auch das automatisierte Durchsuchen von Textnachrichten, um das sogenannte Grooming (Anbahnungsversuche im Netz) zu unterbinden.

In Deutschland verbietet das Telekommunikationsgeheimnis (früher auch Fernmelde- & Briefgeheimnis) das unbefugte Unterdrücken, Verwerten oder Entstellen von Fernmelde-, Fernschreib-, Fernsprech-, Funk- und Telegrafie-Botschaften. Zusätzlich bietet das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ Sicherheit für die private Kommunikation. In der EU-Grundrechte-Charta ist dies in Artikel 7 festgeschrieben „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation“. Mit dem neuen Gesetzesentwurf würden diese Grundrechte empfindlich eingeschränkt, wenn nicht ad absurdum geführt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fernmeldegeheimnis

Ende zu Ende Verschlüsselung (End-to-End-Encryption / E2E) bezeichnet ein Verfahren mit dem digitale Kommunikation sicher und geheim bleiben soll. In den letzten Jahren haben viele Messenger, wie WhatsApp, Signal oder Threema dieses Verfahren übernommen, um mehr Datensicherheit für die Nutzer*innen zu gewährleisten. E2E ist nun der neue Goldstandard für unsere Kommunikation. Warum macht es unser Chatten so viel sicherer? Beim Abschicken wird meine Nachricht mit einem Geheimcode verschlüsselt und nur dein Handy hat das entsprechende Gegenstück, um diesen Geheimcode wieder in die ursprüngliche Textnachricht zu übersetzen. Auch der Anbieter hat diesen Code nicht und er ist für jede Nachricht einzigartig. Das bedeutet, niemand außer mir und dir können wissen, was in dieser Nachricht steht.

Seit Juli 2021 gibt es eine „Derogation“ der e-Privacy. Kommunikationsdienstleister wie Google, Facebook oder Microsoft können freiwillig alle unverschlüsselte Kommunikation nach CSAM (Child Sexual Absuse Material, auf deutsch Kindesmissbrauchsabbildungen) scannen. In Verdachtsfällen wird die entsprechende Kommunikation dann an die Behörden weitergeleitet.

Das 2021 verabschiedete e-Privacy Gesetz ist nur als Übergangslösung gedacht bis eine dauerhafte Lösung gefunden wird. Das Gesetzespaket, mit dem eine Dauerlösung vorgeschlagen wird, wurde am 11. Mai 2022 vorgestellt. Die Diskussionen um verschiedene Umsetzungen gehen weiter.

FAQ zu Missbrauchs-darstellungen

Sexualisierte Gewalt an Kindern umfasst jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder dem das Kind aufgrund körperlicher, emotionaler, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann bzw. bei der es deswegen nicht in der Lage ist, sich hinreichend zu wehren und sich weigern zu können. Täter*innen nutzen Macht- und Autoritätspositionen sowie Liebe und Abhängigkeit der Kinder aus, um eigene (sexuelle, emotionale und soziale) Bedürfnisse auf Kosten der Kinder zu befriedigen und diese zur Geheimhaltung und Kooperation zu veranlassen. (Deegener, 2005,S.38)

„Sexueller Missbrauch“ suggeriert, dass es einen richtigen sexuellen Gebrauch von Kindern & Jugendlichen gibt. Da Sprache unser Denken beeinflusst, führt der Begriff zu einer Verharmlosung und Verschleierung des Tatbestandes.
Die Begriffe „sexuelle Gewalt“ und „sexualisierte Gewalt“ sind Bezeichnungen, die darauf Rücksicht nehmen.

Während Pädophilie nur die sexuelle Vorliebe/ Neigung zu Kindern und Jugendlichen beschreibt, wird mit Pädosexualität der tatsächliche Tatbestand und das Ausagieren dieser Vorliebe beschrieben. Der Begriff Pädophilie sollte daher bewusst vermieden werden, wenn es um Täter*innen sexualisierter Gewalt geht, um eine weitere Stigmatisierung zu vermeiden.

Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, wünschen sich als „Betroffene“ bezeichnet zu werden und nicht als „Opfer“.

Statt „Kinderpornografie“ kann der Begriff von Missbrauchsabbildungen von Kindern verwendet werden, um zu verdeutlichen, dass es sich nicht um freiwillig mit Konsens produzierte Materialien handeln kann und keine einvernehmlichen sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern existieren. Es geht um sexualisierte Gewaltdarstellung und Ausbeutung von Kindern.

Nach der UN Konvention für Kinderrechte:

  1. bedeutet Kinderhandel jede Handlung oder Transaktion, durch die ein Kind von einer Person oder einer Gruppe von Personen gegen Bezahlung oder eine andere Gegenleistung an eine andere Person oder Gruppe von Personen übergeben wird;
  2. bedeutet Kinderprostitution die Benutzung eines Kindes in sexuellen Aktivitäten gegen Bezahlung oder jede andere Art der Gegenleistung;
  3. bedeutet Kinderpornografie jede Darstellung, gleichviel mit welchen Mitteln, eines an wirklichen oder simulierten expliziten sexuellen Aktivitäten beteiligten Kindes und jede Darstellung der Geschlechtsteile eines Kindes zu hauptsächlich sexuellen Zwecken.

Darunter fallen alle Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern (unter 14 Jahren StGB §184b) oder Jugendlichen (zwischen 14 und 18 Jahren §StGB 184c) zeigen. In Bild, Ton oder Schrift (auch gezeichnet oder animiert) wird dort sexuelle Ausbeutung erkennbar. Ein Strandfoto von Kindern ist damit nicht strafbar, erst wenn eine unnatürlich geschlechtsbetonte Haltung erkennbar ist bzw. wenn sich der Fokus eindeutig auf die Genitalien richtet, gilt es als pornografisch. Seit 2015 hat sich die Gesetzeslage geändert und seitdem ist auch „Posing“ als kinder- bzw. jugendpornografisch einzuordnen.

Insgesamt gibt es drei verschiedene Deliktmechanismen im Kontext von sexualisierter Gewalt und Missbrauchsabbildungen im Internet:

(a) Verteilung, Produktion und Konsum von illegaler Pornografie
(b) Kontaktaufnahme mit potenziellen Opfern zur Vorbereitung von Übergriffen („cyber-grooming“),
(c) Bildung von subkulturellen Täternetzwerken

Vor allem durch das Internet ist Kinder- und Jugendpornografie in den letzten Jahren weltweit verfügbar und verbreitet worden, was eine dauerhafte Viktimisierung der Betroffenen zur Folge hat.

Laut der Polizeistatistik des Bundeskriminalamts 2020 hat sich die Zahl der Fälle von Kinder- und Jugendmissbrauchsdarstellung, die durch soziale Medien verteilt wurden, seit 2018 verfünfacht.
Stark ansteigend, mit 77 %, ist dabei der Anteil der Fälle von 2019 zu 2020, bei denen selbsterstelltes Material auf dem Smartphone oder via Webcam online über eine Plattform erstellt wurde.

Vor allem vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird von einer verstärkten Gefährdung ausgegangen, so vermutet es zumindest der IWF & EUROPOL. [7,8] Zweitere verweisen darauf, dass vor allem Live-Streaming von sexualisierter Gewalt im Internet stark gestiegen ist.

Auch sind Kinder und Jugendliche im Netz Interaktionsrisiken ausgesetzt: Cybergroooming (Anbahnung sexueller Gewalt im Internet), missbräuchliches Sexting (ungewollte Verbreitung von Fotos & Filmen mit selbstgefertigten sexuellen Darstellungen von sich) oder die ungewollte Konfrontation mit Pornografie. Über Chatrooms, elektronische schwarze Bretter, Online-Gaming-Plattformen und ähnliches können Pädosexuelle, die sich selbst als Kinder tarnen, leicht Kontakt zu Kindern aufnehmen.

Hierbei ist zu beachten, dass es nach wie vor wenig valide Daten zur Thematik gibt und unabhängige Berichterstattung fehlt.

Die Zentralstelle für die Bekämpfung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen vom BKA übernimmt die Aufgabe, zwischen inländischen (Landeskriminalämtern) und ausländischen Strafverfolgungsbehörden (Interpol, Europol) zu vermitteln, indem sie Koordination und Auswertung übernimmt. Für Strafanzeigen ist das jeweilige Landeskriminalamt zuständig.

Da Kinder- und Jugendpornografie im Geheimen stattfindet und sehr viele Ausprägungen und Formen annehmen kann (von internationalem Handel bis zum direkten, persönlichen Austausch von Materialien) ist schwer zu sagen, wie viel Material von Kinder- und Jugendmissbrauchsdarstellungen im Netz existiert.

Kriminalstatistiken zeigen lediglich, wie viele Fälle zur Anzeige gekommen sind bzw. in wie vielen Fällen derzeit in Deutschland ermittelt wird.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Fragen zu sexuellem Kindesmissbrauch spricht von einem sehr großen Dunkelfeld und einer unzureichenden Datenlage. Nach der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hätten bereits bis zu eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland sexuelle Gewalt durch Erwachsene erfahren, was rund 1-2 Kindern pro Schulklasse ensprechen würde.

Das BKA hat hingegen andere Zahlen:

Während die sexualisierten Straftaten (StGB §176, a,b) im Zeitraum von 2011 (15.212) bis 2016 (16.921) eher moderat zunahmen, zeigt sich bei den vermeldeten Straftaten bei der Verbreitung (§ StGB 184b Abs. 1, Nr, 1), der Besitzverschaffung für andere (§ StGB 184b Abs. 1 Nr. 2), der Herstellung ohne Verbreitungsabsicht (§ StGB 184b Abs. 1 Nr. 3), der Verbreitung und Herstellung (gewerbs- & bandenmäßig, §StGB 184b Abs. 2), und Besitz oder sich selbst verschaffen von Kinderpornografie (§ StGB 194b, Abs. 3) eine sehr deutliche Zunahme. Waren es 2016 noch insgesamt 5687 Fälle, sind es 2020 drei Mal so viele (2020: 18.761). Allein zwischen 2019 und 2020 ist eine Steigerung von 53% der Fälle erkennbar. Die mit Abstand größten Anteile der Fälle machen dabei die Verbreitung und der Besitz (2020: 7.624) und das Sich verschaffen von Kinderpornografie (2020: 9.686) aus, am wenigsten die gewerbs- oder bandenmäßige Verbreitung und Herstellung (2020: 52).

73% der Betroffenen von sexueller Gewalt sind Mädchen, 27% Jungen.

Weil die Zahl der Straftaten zu sexueller Gewalt und Kinder- und Jugendpornografie sehr weit auseinander gehen zu den Ergebnissen der Studie der WHO fordert diese, dass es eine nationale Prävalenzerhebung zu (sexueller) Gewalt gegen Minderjährige geben sollte, die Studien aus dem Hellfeld und Dunkelfeld verbindet, was es bisher in Deutschland so nicht gibt.