Hintergrund
Briefgeheimnis schützen, Chatkontrolle STOPPEN!
Die EU-Kommission möchte mit einer Chatkontrolle unsere Kommunikation im Internet umfassend überwachen. So sollen sämtliche Nachrichten in sozialen Medien, Chats und Webseiten, aber auch bisher Ende-zu-Ende-verschlüsselte Messengernachrichten kontrolliert werden. Durch die Überwachung all unserer Nachrichten möchte die EU-Kommission Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen finden. Doch statt Kindesmissbrauch zu verhindern, schafft die EU-Kommission damit eine Reihe neuer Probleme für uns alle.
Eine massenhafte Kontrolle der gesamten digitalen Kommunikation ist nichts anderes als eine Massenüberwachung und stellt uns alle unter Generalverdacht. Damit schafft die EU-Kommission de facto eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und damit jede private Kommunikation und ein wichtiges demokratisches Grundrecht einfach ab. Denn verschlüsselte und sichere Kommunikation ist nicht nur Grundlage für politischen Aktivismus, für kritischen Journalismus, Whistleblowing und Anwältinnen- und Ärztegeheimnis sondern für jede vertrauliche und intime Kommunikation und das Leben in einer demokratischen Gesellschaft.
Alternativen zur Chatkontrolle
Ausbau der Kapazitäten der Strafverfolgung
Momentan sind die Kapazitäten der Strafverfolger so unzureichend, dass oft Monate und Jahre vergehen, bis Hinweisen nachgegangen wird und Daten ausgewertet sind. Bekanntes Material wird häufig lange weder gesichtet noch gelöscht. Die Hintermänner des Missbrauchs tauschen ihr Material nicht über Facebook und ähnliche Kanäle aus, sondern im Darknet. Um Produzenten von Missbrauchsmaterial aufzuspüren, muss verdeckte Polizeiarbeit stattfinden, statt die knappen Kapazitäten auf Massenverfahren zu verschwenden. Es ist außerdem unerlässlich, die verantwortlichen Ermittlungseinheiten personell und finanziell aufzustocken, damit gründliche und nachhaltige Ermittlungen über längere Zeiträume hinweg möglich sind. Auch müssen verlässliche Standards/Richtlinien für die polizeiliche Bearbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs erarbeitet und eingehalten werden.
Nicht nur Symptome bekämpfen, sondern die Ursache
Anstelle untauglicher Versuche Missbrauchsdarstellungen nachträglich wieder „einfangen“ zu wollen, muss alles daran gesetzt werden, dass solche Aufnahmen niemals entstehen und dass Missbrauch verhindert und gestoppt wird. Präventionskonzepte und Schulungen in Betreuungseinrichtungen spielen eine Schlüsselrolle, weil die allermeisten Missbrauchsfälle nie auch nur bekannt werden. Es fehlt auch den Opferschutzorganisationen meist eine stabile Finanzierung.
Schnelle und einfach verfügbare Hilfe für (potenzielle) Opfer
- Verpflichtende Meldemechanismen bei Online-Diensten: Um die wirkungsvolle Prävention von Online-Missbrauch und insbesondere Grooming zu erreichen, sollten die Online-Dienste verpflichtet werden, Hinweis- und Meldefunktionen auf den Plattformen prominent zu platzieren. Wenn sich das Angebot an Jugendliche oder Kinder richtet und/oder von Jugendlichen und Kindern genutzt wird, sollten Anbieter auch verpflichtet sein, sie über die Risiken des Online-Groomings zu informieren.
- Hotlines und Beratungsstellen: Viele nationale Hotlines, die sich mit Fällen von gemeldetem Missbrauchsmaterial befassen, haben mit finanziellen Problemen zu kämpfen. Hier muss unbedingt sichergestellt werden, dass ausreichend Kapazität besteht, gemeldeten Fällen nachzugehen.
Verbesserung der Medienkompetenz
Die frühe Vermittlung von digitaler Kompetenz ist ein wesentlicher Bestandteil zum Schutz von Kindern und Jugendlichen online. Die Kinder selbst müssen über das Wissen und die Werkzeuge verfügen, sich im Internet sicher zu bewegen. Sie müssen darüber informiert werden, dass auch online Gefahren lauern und lernen, die Muster von Grooming zu erkennen und zu hinterfragen. Hierzu wären zum Beispiel gezielte Angebote in Schulen und Ausbildungsstätten sinnvoll, in denen geschultes Personal Wissen vermittelt und Diskussionen leitet.
Kinder müssen lernen, sich zu äußern, zu reagieren und Anzeige zu erstatten, selbst wenn der Missbrauch aus ihrem Vertrauensbereich kommt (d. h. von nahestehenden Personen oder anderen Personen, die sie kennen und denen sie vertrauen), was häufig der Fall ist. Sie müssen auch Zugang zu sicheren, zugänglichen und altersgerechten Kanälen haben, um Missbrauch ohne Angst melden zu können.
Dokumente zur Chatkontrolle
- Technische Lösungen zur Durchleuchtung Ende-zu-Ende-verschlüsselter Kommunikation (September 2020)
- Antworten der EU-Kommission auf Fragen der Parlamentsabgeordneten (28. September 2020)
- Antworten der EU-Kommission auf Fragen der Parlamentsabgeordneten (27. Oktober 2020)
- Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Europaparlaments (EPRS) (Englisch) (05. Februar 2021)
- Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit der Chatkontrolle mit der Rechtssprechung des EuGH (Englisch) (März 2021)
- Antworten von Europol zu den Ermittlungsstatistiken in Bezug auf kinderpornografisches Material online (Englisch) (28. April 2021)
- Gesetz zur freiwilligen Chatkontrolle (Englisch) (21. Mai 2021)
- Antwort der EU Kommission auf einen parteiübergreifenden Brief gegen die geplante verpflichtende Chatkontrolle (9. März 2022)
- Geleakte Stellungnahme der Kommission löst Bestürzung aus über Massenüberwachung der privaten Kommunikation (23. März 2022)
- Verordnungsentwurf zur verpflichtenden Chatkontrolle (11. Mai 2022)
Kritische Stellungnahmen und Hintergrundartikel zur Nachrichtendurchleuchtung
- Zivilgesellschaft und Gewerkschaftsverbände: “European Commission: uphold privacy, security and free expression by withdrawing new law” (8. Juni 2022)
- Jeremy Malcolm: “How the War against Child Abuse Material was lost” (19. August 2020)
“Wir müssen bessere Lösungen für die Menschen schaffen, die sich dazu hingezogen fühlen.”
- European Digital Rights (EDRi): “Is surveilling children really protecting them? Our concerns on the interim CSAM regulation” (24. September 2020)
“[D]die Verordnung überträgt privaten Unternehmen die Verantwortung für eine Angelegenheit, die von öffentlichen Behörden erledigt werden sollte.”
- Civil Society Organisations: “Open Letter: Civil society views on defending privacy while preventing criminal acts” (27. Oktober 2020)
“Wir schlagen vor, dass die Kommission nicht-technischen Maßnahmen und der schnelleren Entfernung von anstößigen Websites den Vorrang vor clientseitiger Durchsuchung von Nachrichteninhalten einräumt.“
- Europäischer Datenschutzbeauftragter: “Opinion on the proposal for temporary derogations from Directive 2002/58/EC for the purpose of combatting child sexual abuse online” (10. November 2020)
“Die in dem Vorschlag vorgesehenen Maßnahmen würden einen Eingriff in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und den Datenschutz aller Nutzer sehr beliebter elektronischer Kommunikationsdienste, wie Instant-Messaging-Plattformen und -Anwendungen, darstellen. Die Vertraulichkeit der Kommunikation ist ein Eckpfeiler der Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Selbst freiwillige Maßnahmen privater Unternehmen stellen einen Eingriff in diese Rechte dar, wenn die Maßnahmen die Überwachung und Analyse des Inhalts der Kommunikation und die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten.”
- Gesellschaft für Informatik: Gegen Überwachung digitaler Kommunikation in Europa (08. November 2021)
“Mit der geplanten Regelung verstößt die EU-Kommission gegen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, die in der Europäischen Grundrechtecharta (GRCh) garantiert werden: insbesondere Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten) und Artikel 11 (Meinungsäußerungsfreiheit und Informationsfreiheit) garantieren grundsätzlich vertrauliche Kommunikation. Eine derartige Überwachung legt auch die verschlüsselte und unverschlüsselte Kommunikation von Unternehmen, Behörden offen – ebenso von Medienschaffenden und ihren Informantinnen und Informanten.”
- Alexander Hanff (Victim of Child Abuse and Privacy Activist): “Why I don’t support privacy invasive measures to tackle child abuse.” (11. November 2020)
“Als Missbrauchsüberlebender bin ich (und Millionen anderer Überlebender auf der ganzen Welt) auf vertrauliche Kommunikation angewiesen, um Unterstützung zu finden und die Verbrechen gegen uns zu melden – unsere Rechte auf Privatsphäre und Vertraulichkeit zu beschneiden, bedeutet, uns weiteren Verletzungen auszusetzen, und offen gesagt, haben wir genug gelitten. […] es spielt keine Rolle, welche Schritte wir unternehmen, um Täter zu finden, es spielt keine Rolle, wie viele Freiheiten oder verfassungsmäßige Rechte wir zerstören, um diese Agenda zu erfüllen – es wird Kinder NICHT vor Missbrauch schützen, es wird den Missbrauch einfach weiter in den Untergrund treiben, es immer schwieriger machen, ihn zu entdecken und letztendlich dazu führen, dass mehr Kinder als Endergebnis missbraucht werden.”
- AccessNow: “The fundamental rights concerns at the heart of new EU online content rules” (19. November 2020)
“In der Praxis bedeutet dies, dass private Unternehmen mit einer Angelegenheit betraut würden, die eigentlich von öffentlichen Behörden behandelt werden sollte.”
- Bundesrechtsanwaltskammer: “Stellungnahme zur Übergangsverordnung gegen Kindesmissbrauch im Internet” (24. November 2020)
“Sowohl hinsichtlich des Mandatsgeheimnisses als auch im Hinblick auf [die Rechte der Anwälte] erscheinen die mit den Vorschlägen der Kommission für Anwältinnen und Anwälte und […] für deren Mandantschaft einhergehenden Risiken besonders hoch. Denn die Bewertung von mit Kindesmissbrauch in Zusammenhang stehenden Sachverhalten gehört zum Aufgabenbereich der Anwaltschaft. Dementsprechend häufig wird die zwischen Anwälten und Mandanten ausgetauschte Kommunikation entsprechende Schlagwörter beinhalten. […] Nach den Vorschlägen der Kommission [steht] zu befürchten, dass es in allen genannten Konstellationen aufgrund der unvermeidbaren Verwendung einschlägiger Begrifflichkeiten regelmäßig zu einem Bruch der Vertraulichkeit kommen wird. Ein solches Ergebnis wäre aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit sowie zum Schutze der Rechte von Mandanten und Rechtsanwälten schlechterdings inakzeptabel. Die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwälten und Mandanten muss in jedem Fall gewährleistet bleiben. Sie ist nicht verhandelbar.“
- Alexander Hanff (Victim of Child Abuse and Privacy Activist): “EU Parliament are about to pass a derogation which will result in the total surveillance of over 500M Europeans” (4. Dezember 2020)
“Ich hatte keine vertraulichen Kommunikationsmittel, als ich vergewaltigt wurde; meine gesamte Kommunikation wurde von meinen Tätern überwacht – es gab nichts, was ich tun konnte, es gab kein Vertrauen. […] Ich kann nicht umhin, mich zu fragen, wie viel anders mein Leben verlaufen wäre, wenn ich Zugang zu diesen modernen Technologien gehabt hätte. [Die geplante Abstimmung über die e-Privacy-Ausnahmeregelung] wird Missbrauch in den Untergrund treiben, was es viel schwieriger macht, ihn zu entdecken; es wird Selbsthilfegruppen daran hindern, Missbrauchsopfern zu helfen – ES WIRD LEBEN ZERSTÖREN.”
- Bundesdatenschutzbeauftragter: „BfDI kritisiert versäumte Umsetzung von EU Richtlinie“ (17. Dezember 2020)
„Eine flächendeckende und anlasslose Überwachung von digitalen Kommunikationskanälen ist weder zielführend noch erforderlich, um Online-Kindesmissbrauch aufzuspüren. Die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern muss mit zielgerichteten und konkreteren Maßnahmen angegangen werden. Die Ermittlungsarbeit ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden und darf nicht auf private Betreiber von Messenger-Diensten ausgelagert werden.“
- European Digital Rights (EDRi): Wiretapping children’s private communications: Four sets of fundamental rights problems for children (and everyone else) (Englisch) (10. Februar 2021)
“Wie bei anderen Arten des Scannens von Inhalten (ob auf Plattformen wie YouTube oder in der privaten Kommunikation) schafft das ständige Scannen von allem und jedem ein enormes Risiko, zu einer Massenüberwachung zu führen, indem es den Test der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit nicht besteht. Darüber hinaus entsteht ein Dammbruch, bei dem wir mit dem Scannen für weniger schädliche Fälle (Urheberrecht) beginnen und dann zu härteren Themen übergehen (sexueller Kindesmissbrauch, Terrorismus) und bevor wir wissen, was passiert ist, wird das ständige Scannen von allem zum neuen Normalzustand.”
- Deutscher Anwaltsverein (DAV): “Anlassloses Inhalte-Scannen ist unverhältnismäßig” (8. März 2021)
“Der DAV spricht sich ausdrücklich dafür aus, die Vorbereitung und Begehung von sexuellem Kindesmissbrauch und deren Verbreitung über das Internet durch wirksame Maßnahmen auf europäischer Ebene zu bekämpfen. Die von der Kommission vorgeschlagene Übergangs-VO würde jedoch eklatant unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitsgrundrechte von redlichen Nutzern internet-basierter Kommunikationsdienste ermöglichen. Darüber hinaus lässt der Verordnungsvorschlag hinreichende prozessuale Absicherungen für Betroffene vermissen. Das Gesetzesvorhaben ist daher insgesamt abzulehnen.”
- Schreiben der Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und des Präsidents der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) (8. März 2021)
“Positive Treffer mit nachfolgender Offenbarung gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen würden neben Beschuldigten vor allem die Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs zu befürchten haben. Dabei ist die absolute Vertraulichkeit der anwaltlichen Beratung gerade in diesen häufig mit Scham behafteten Sachverhalten im Interesse der Opfer unabdingbar. Die Entscheidungshoheit darüber, welche Mandatsinhalte gegenüber wem offenbart werden dürfen, muss gerade in diesen Fällen bei der Mandantschaft verbleiben. Es stünde sonst zu befürchten, dass Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs keine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.”
- Strategische Autonomie in Gefahr: Europäische Tech-Unternehmen warnen vor einer Absenkung des Datenschutzniveaus in der EU (Englisch) (15. April 2021)
“Im Zuge der Initiative “Fighting child sexual abuse: detection, removal, and reporting of illegal content” plant die Europäische Union die Abschaffung des digitalen Briefgeheimnisses. Um illegale Inhalte automatisch zu erkennen, sollen künftig alle privaten Chat-Nachrichten durchleuchtet werden. Dies soll auch für Inhalte gelten, die bisher mit einer starken Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt sind. Sollte diese Initiative nach dem jetzigen Plan umgesetzt werden, würde sie unseren europäischen Idealen und den unbestreitbaren Grundlagen unserer Demokratie, nämlich der Meinungsfreiheit und dem Schutz der Privatsphäre, enorm schaden […]. Die Initiative würde auch der strategischen Autonomie Europas und damit den in der EU ansässigen Unternehmen schwer schaden.”
- Auszug aus “Welt.de: Kriminalscanner auf jedem Smartphone – EU plant den großen Überwachungsangriff“ (4. November 2021)
Experten aus Polizei und Wissenschaft sehen das Vorhaben der EU eher kritisch: Sie fürchten einerseits viele falsche Anzeigen durch die Scanner, andererseits eine Alibi-Funktion des Gesetzes. Daniel Kretzschmar, Sprecher des Bundesvorstandes des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, sagt, dass seinem Verband die Bekämpfung von Kindesmissbrauchsdarstellungen “enorm wichtig” ist. Trotzdem ist er skeptisch: Es könnten leicht Unverdächtige in den Fokus der Ermittlungen geraten. Gleichzeitig bedeute eine Privatisierung dieser Initiativermittlungen eine “Abhängigkeit der Strafverfolgung von diesen Unternehmen, die eigentlich staatliche und hoheitliche Aufgabe ist.”
Auch Thomas-Gabriel Rüdiger, Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei in Brandenburg, sieht das EU-Vorhaben eher kritisch. “Am Ende wird es vermutlich vor allem wieder Minderjährige treffen”, sagte er WELT. Rüdiger verweist auf Zahlen aus der Kriminalitätsstatistik, wonach 43 Prozent der erfassten Straftaten im Bereich kinderpornographische Inhalte auf Kinder und Jugendliche selbst zurückgehen würden. Das ist etwa beim sogenannten “Sexting” und der “Schulhof-Pornografie” der Fall, wenn sich 13- und 14-Jährige anzügliche Bilder schicken.
Echte Täter, die man eigentlich erwischen wolle, würde man vermutlich eher nicht fassen. “Die sind sich nämlich ihrer Taten bewusst und weichen auf Alternativen aus. Vermutlich werden dann wieder vermehrt USB-Sticks und andere Datenträger genutzt”, so Rüdiger weiter.
- European Digital Rights (EDRi): Prinzipien von EDRi für Ausnahmen von der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation zum Zweck der Entdeckung von online verbreiteten Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSAM) (9. Februar 2022)
“Die automatische Durchsuchung der privaten Kommunikation eines jeden Menschen zu jeder Zeit stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Kern des Grundrechts auf Privatsphäre dar. Sie kann eine Form der undemokratischen Massenüberwachung darstellen und schwerwiegende und ungerechtfertigte Auswirkungen auch auf viele andere Grundrechte und Freiheiten haben.”
- European Digital Rights (EDRi): Geleakte Stellungnahme der Kommission löst Bestürzung aus über Massenüberwachung der privaten Kommunikation (23. Februar 2022)
“Im Vorfeld des offiziellen Gesetzentwurfs im Laufe dieses Jahres fordern wir alle EU-Kommissare auf, sich an ihre Verantwortung für die Menschenrechte zu erinnern und sicherzustellen, dass kein Vorschlag vorgelegt wird, der das Recht der Menschen auf Privatsphäre und den Grundpfeiler der demokratischen Gesellschaft in Frage stellt.”
- Council of European Professional Informatics Societies (CEPIS): Europe has a right to secure communication and effective encryption (März 2022)
“In the view of our experts, academics and IT professionals, all efforts to intercept and extensively monitor chat communication via client site scanning has a tremendous negative impact on the IT security of millions of European internet users and businesses. Therefore, a European right to secure communication and effective encryption for all must become a standard.”
- Chaos Computer Club: EU-Kommission will alle Chatnachrichten durchleuchten (9. Mai 2022)
“Das massenhafte Scannen greift nicht nur vertrauliche Kommunikation an ihren Grundfesten an, sondern wäre obendrein unwirksam: Kriminelle nutzen bereits heute Verbreitungswege, die von diesen Scans nicht betroffen wären und werden auch in Zukunft den Scans leicht entgehen:
Die Täter*innen nutzen statt den von der Kommission ins Visier genommenen Messengern öffentliche Hoster – nicht zuletzt, weil Messenger zum Tauschen großer Dateisammlungen völlig ungeeignet sind. Vor dem Tausch verschlüsseln sie die Daten zudem zusätzlich.
Allein schon deshalb wird die geplante Überwachung die Weiterverbreitung von Missbrauchsabbildungen nicht verhindern.”
(…)
“Die Chatkontrolle ist als fundamental fehlgeleitete Technologie grundsätzlich abzulehnen.”
Es brauche „vor allem den Ausbau der personellen und technischen Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden, mehr sichtbare Präsenz von Polizei im Netz, mehr staatliche Meldestellen sowie die Entkriminalisierung von der Verbreitung selbstgenerierten Materials unter Jugendlichen“.
(…) die aktuellen Pläne würden nicht unbedingt dazu führen, mehr Pädokriminelle festzunehmen, erläutern mehrere langjährige Ermittler. Einer der Gründe: Zwar würde das Gesetz zu mehr Meldungen von Missbrauchsbildern führen, aber diese führten nicht automatisch zu mehr Ermittlungserfolgen. Die Strafverfolger hätten heute schon genug Datenpunkte. Das Problem sei, all die Fälle mit den vorhandenen Ressourcen abzuarbeiten und die besonders gefährlichen Täter zu finden. »Wir haben heute schon ein Heuhaufen-Problem. Die Masse der neuen Meldungen nach den EU-Plänen droht unsere Strafverfolgung eher lahmzulegen«, beschreibt es ein Ermittler.
Wir werden uns allen Versuchen entschieden entgegen stellen, mittels Client-Side-Scanning und anderer „innovativer Konzepte“ die Kommunikation der gesamten Bevölkerung umfassend zu kontrollieren, und verschlüsselte Kommunikation zu untergraben.